Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

BBiG2005§73AnO 2015

§ 1

Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.

§ 2